Allgemeine Mandatsbedingungen        

        

Stand 01. Dezember 2021

  

Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Rechtsanwalt Sören Rieger (Anwalt) und seinem Auftraggebern, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften sowie die Geschäftsbesorgung und Prozessführung ist.

 

1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges.

 

2. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

 

3. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist der Anwalt nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat.

 

4. Die Gebühren berechnen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und es wird darauf hingewiesen, dass sich die danach zu erhebenden Gebühren nach dem Wert berechnen, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).  

 

5. Die Kostenerstattungsansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden an den Anwalt abgetreten, sofern zum Zeitpunkt des Erstattungsanspruchs Forderungen des Anwalts gegen den Auftraggeber bestehen. Der Anwalt ist berechtigt, die Abtretung offen zulegen. Der Anwalt nimmt die Abtretung an.

 

6. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass es im arbeitsgerichtlichen Verfahren der 1. Instanz (auch außergerichtlich) keine Kostenerstattung durch den Gegner  bzgl. der Anwaltskosten oder der eigenen Parteikosten gibt, auch wenn der Auftraggeber obsiegt.

 

7. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für Fälle eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird die Haftung des Auftragnehmers aus dem zwischen ihm und dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO auf 1.000.000,00 € beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt - auch im Falle mehrfacher Auftragserteilungen durch den/die selben Auftraggeber - für jeden einzeln erteilten Auftrag. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Der Auftragnehmer  hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die bei Vermögensschäden je Versicherungsfall 1.000.000,00 € abdeckt.


8. Ich bin zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, nicht bereit.