Gebühren 

            

Über Geld muss man sprechen. Sie sollen von Anfang an wissen, was ich  für Sie erledige und was es kosten wird. Bei meiner Honorierung wird unterschieden, in welchem Umfang ich für Sie tätig bin.

 

Beratungsmandat / Erstberatung             

 

Ab 170,00 € inklusive Umsatzsteuer pro Stunde. Die Beratung umfasst ein anwaltliches Beratungsgespräch. Soweit sich meine Tätigkeit auf die Beratung beschränkt, erhalten Sie eine ausführliche schriftliche Darstellung der erarbeiteten Problemstellung und der dargestellten Rechtslage. Das Beratungsmandat kann auch die Durchsicht von notariellen Vertragsentwürfen, die Erstellung eigener Vertragsentwürfe oder Begutachtungen umfassen.  

            

            

Geschäftsmandat

 

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder ab 170,00 € inklusive Umsatzsteuer pro Stunde. Das Geschäftsmandat umfasst Ihre außergerichtliche Vertretung, d.h. die Geltendmachung von berechtigten oder die Abwehr von unberechtigten Forderungen, inkl. Akteneinsicht, Vertragsverhandlungen etc..  

            

            

Gerichtsmandat

 

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder ab 170,00 € inklusive Umsatzsteuer pro Stunde. Das Gerichtsmandat umfasst die Vertretung vor jedem Amts-, Land- oder Oberlandesgericht, den Familien- und Arbeitsgerichten sowie den Verwaltungs- und Sozialgerichten in ganz Deutschland.